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Niederlande
Zeit ansparen für später
Seit Januar 2006 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Niederlanden Lohn ansparen, um damit Elternzeiten, Pflegezeiten, Sabbaticals oder andere arbeitsfreie Zeiten zu finanzieren.
Dieses neue Gesetz (in Niederländisch "levensloopregeling") bezieht sich nur auf zusätzliche arbeitsfreie Zeiten und berührt keine schon bestehenden Regelungen zu Beurlaubungen und Freizeitregelungen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jedes Jahr bis zu 12 Prozent des Jahreseinkommens ansparen, die Höchstgrenze dabei liegt bei 210 Prozent des Jahreseinkommens. Mit dem Angesparten können sie - je nach Bedürfnis - beispielsweise Sabbaticals, Elternzeiten, Bildungsurlaube oder eine vorgezogene Rente finanzieren.
Ist die freie Zeit aufgebraucht, können sie das Konto wieder "aufladen" - bis zu 210 Prozent des Jahreseinkommens. So können sie bei vollem Lohn maximal 2,1 Jahre freie Zeit in Anspruch nehmen, bei Teillohn bis zu drei Jahre. Für 18 Monate dieser freien Zeit ist auch für die soziale Absicherung gesorgt, darüber hinaus müssen die Mitarbeiter ihre Beiträge selbst entrichten.
Rentenkonto
Den angesparten Lohn können Arbeitnehmer auch auf einem Rentenkonto ansparen, um daraus später eine höhere Rente zu beziehen. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann auch Lohn für Überstunden in diesem Sinne verwendet werden.
Steuern zahlen Arbeitnehmer für den angesparten Lohn erst, wenn sie den gesparten Betrag verbrauchen, dann zudem noch nach einem geringeren Steuersatz. Verwenden sie den angesparten Lohn die Elternzeit, fallen die Steuern noch geringer aus.
http://www.personeel.leidenuniv.nl/index.php3?m=&c=305#info
http://www.oecd.org/dataoecd/19/19/38621188.pdf