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DGB: Neue Elternzeitregelung reicht nicht
Der DGB begrüßt das neue Elterngeld und rechnet damit, dass Mütter und Väter so schneller wieder in den Beruf zurückkehren. Nun müssten die Betriebe für familienfreundliche Rahmenbedingungen sorgen und Betreuungsmöglichkeiten schnell und massiv ausgebaut werden, so der DGB.
Elterngeld: Baustein für eine neue Rollenverteilung
Eine alte Forderung der Gewerkschaftsfrauen ist in der Politik angekommen: Seit 1. Januar 2007 gibt es ein Elterngeld als Lohnersatzleistung. Danach bekommen Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit gehen, vom Staat zwölf Monate lang 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Lohnersatz, maximal 1.800 Euro. Zwei Monate werden zusätzlich gewährt, wenn der Partner die Elternzeit in Anspruch nimmt und die Erwerbsarbeit unterbricht bzw. einschränkt. Das Mindestelterngeld für alle beträgt 300 Euro. Für Eltern mit geringem Einkommen ist es problematisch, dass das Mindestelterngeld nur für ein Jahr gezahlt wird.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen und ihre Arbeitszeit reduzieren, erhalten sie 12 Monate anteiligen Lohnersatz.
Mit dem Elterngeld können die Chancen von Frauen, insbesondere von Müttern, auf dem Arbeitsmarkt entscheidend verbessert sowie eine neue Rollenverteilung zwischen Müttern und Vätern bei der Erziehung gefördert werden.
Das Elterngeldmodell des DGB
Der DGB hat erstmalig 1986 ein Erziehungsgeld als Lohnersatzleistung gefordert und diese Forderung im Verlauf der 20 Jahre weiterentwickelt.
In den Grundzügen deckt sich das Elterngeldmodell der großen Koalition mit den Forderungen des DGB und der Gewerkschaften.
Bisherige Regelung zementiert alte Rollenverteilung
Vor allem aus gleichstellungspolitischer Sicht war das bisherige Erziehungsgeld keine Lösung. Es zementierte die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern. Denn nach wie vor ist es oft der Vater, der besser verdient. Schon allein deshalb ist es in den meisten Familien von vornherein klar, wer in Elternzeit geht. Während die Väter in die Rolle des Haupternährers gedrängt werden, verschlechtern sich die Chancen auf einen qualifizierten Arbeitsplatz für die Mütter mit jedem Monat, den sie länger in Elternzeit bleiben. Ohne eigenständige, existenzsichernde Einkünfte wächst die ökonomische Abhängigkeit des betreuenden Elternteils vom verdienenden Partner.
"Väter-Monate" als Anreiz
Von einem Elterngeld, das sich in seiner Höhe am bisherigen Einkommen orientiert, gehen dagegen Impulse für eine stärkere partnerschaftliche Teilung der Erziehungsverantwortung aus. Damit die Zahl der Väter, die Elterngeld beantragen und sich in den ersten Monaten nach der Geburt um den Nachwuchs kümmern, steigt, braucht es weiterer Anreize. Die nun Väter-Monate nach schwedischem Vorbild stellen ein deutliches Signal dar. Nun liegt es an der betrieblichen Umsetzung, damit auch Väter in der ersten Lebensphase des Kindes ihren aktiven Beitrag leisten.
Schneller zurück in den Beruf
Da das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur zwölf Monate gezahlt wird, erhöht es den Anreiz, wieder früher in die Berufstätigkeit zurückzukehren. Ein so ausgestaltetes Elterngeld wirkt dem Qualifikationsverlust wegen langer Unterbrechungszeiten der Berufstätigkeit entgegen.
Das Elterngeld allein reicht nicht
Ein Elterngeld als Lohnersatz allein wird kaum dafür sorgen können, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes schneller wieder in den Job zurückkehren, wenn nicht die Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige massiv ausgebaut werden. Solange der Ausbau so schleppend wie bisher vorangeht, müssen die bisherigen Regelungen zur Elternzeit im Bundeserziehungsgeldgesetz auf alle Fälle erhalten bleiben.
Eine weitere Rahmenbedingung ist eine familienfreundliche Unternehmenskultur/Arbeitswelt. Während der Elternzeit sollte der Kontakt zum Betrieb aufrecht erhalten bleiben. Nach der Elternzeit brauchen Eltern Unterstützung, um Job und Kinder vereinbaren zu können - durch flexible Arbeitszeitmodelle, betriebliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder Hilfen bei unerwarteten familiären Anforderungen. Um den Wiedereinstieg in den Betrieb zu erleichtern, muss der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung erhalten bleiben, wie es das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorsieht. Auch hier muss sich noch viel bewegen - schöne Worte und Absichtserklärungen der Wirtschaft allein reichen nicht.
Schweden weist den Weg
Welche positiven Effekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf von einem Elterngeld ausgehen können, zeigt Schweden. Dort wurde ein Elterngeld als Lohnersatzleistung bereits 1974 eingeführt. Die bezahlte Elternzeit nach der Geburt eines Kindes umfasst insgesamt 480 Tage, von denen 390 Tage unter den Eltern aufgeteilt werden können. Jeweils 60 dieser 390 Tage sind dem Vater bzw. der Mutter vorbehalten und nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt für 390 Tage 80 Prozent des Bruttoeinkommens mit einem Sockelbetrag für gering Verdienende und Nichterwerbstätige. Für die restlichen 90 Tage wird ein Tagessatz von 60 schwedischen Kronen (ca. 6,50 Euro) gezahlt.
1974 waren in Schweden unter denjenigen, die Elterngeld beantragten, nur drei Prozent Väter. 1998 betrug ihr Anteil zehn Prozent, 2002 bereits 15,5 Prozent. Das Elterngeld in Schweden ist ein Teil eines umfassenden Konzeptes, das die Berufstätigkeit von Eltern unterstützt. So haben beispielsweise alle erwerbstätigen Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf eine Tagesbetreuung ihrer Kinder zwischen einem und zwölf Jahren.
Text: www.dgb.de/themen/gleichstellung/politik/vereinbarkeit/#18
Download: Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf zum Elterngeld und zur Elternzeit (pdf)